Die Rechnungslegung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Das Honorar für eine ca. 50-minütige BeHANDlung beträgt je nach Aufwand 110 - 125 €.
Für die Erstanamnese berechne ich einmalig zusätzlich 16 €.
Bei privat Krankenversicherten, gesetzlich Versicherten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker sowie Beihilfeberechtigten werden die Kosten je nach Vertragslage in der Regel voll erstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich auf unterschiedliche Art teilweise an osteopathischen Therapieleistungen.
Da ich die Termine exklusiv für Sie reserviere, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich für Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorab storniert werden, 75 € in Rechnung stelle.
Sie können die Begleichung des Honorars entweder direkt vor Ort in bar oder per EC-Karte erledigen oder nach Rechnungserhalt den ausstehenden Betrag überweisen.